Seit meiner Zulassung als Rechtsanwältin 2006 betreue ich bundesweit nahezu ausschließlich die Gebiete des Medizinrechts: Berufsrecht der Ärzte, Haftungsrecht und Arztstrafrecht sowie alle Fragen rund um das Betreuungsrecht. In diesem Bereich habe ich auch zehn Jahre praktische Berufserfahrung. Darüber hinaus betreue ich allgemeines Strafrecht.
Meine zwei Schwerpunkte habe ich durch Fachanwaltstitel im Medizinrecht sowie Strafrecht und ein nebenberufliches Zusatzstudium an der Dresden International University unterstrichen, das ich mit dem Master of Laws im Medizinrecht abgeschlossen habe.
Kompetenz und Aktualität sind mir dabei wichtig: Über ein bundesweites Forschungsnetzwerk von Mitarbeitern des Gesundheitswesens, dessen Rechtsexpertin ich bin, und als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein, nehme ich nicht nur den neuesten Stand der Forschung und die Entwicklungen in der Rechtsprechung wahr, ich gestalte auch die Zukunft des Gesundheitswesens mit.