ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich, Leistungsumfang, Schriftform, organisatorische Änderungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Mainz e. V. gelten für alle Verträge zwischen der Volkshochschule Mainz und ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes vorsehen, gelten ergänzend die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des jährlich erscheinenden Programmes bzw. der sonstigen Ankündigungen von Veranstaltungen. Darüberhinausgehende ergänzende mündliche Absprachen sind unwirksam. Die Lehrkräfte sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jeder Art bedürfen der Schriftform.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin / einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin /eines Dozenten angekündigt wurde.
Die Volkshochschule Mainz kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt einer geplanten Veranstaltung ändern. In diesem Fall besteht ein besonderes Rücktrittsrecht.

2. Vertragsschluss, Vertragspartner und Teilnehmende

Ein Veranstaltungsvertrag zwischen einem Teilnehmenden und der Volkshochschule Mainz kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme dieser Anmeldung durch die Volkshochschule Mainz zustande. Die Volkshochschule Mainz darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Volkshochschule Mainz als Veranstalterin und der/dem Anmeldenden (Vertragspartner/-in) begründet. Die/Der Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmer/-in) begründen. Diese ist der Volkshochschule Mainz namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person des Teilnehmenden bedarf der Zustimmung der Volkshochschule Mainz.

Die Anmeldungen für die gewünschten Veranstaltungen werden in zeitlicher Reihenfolge angenommen und schnellstmöglich gebucht. Im Regelfall erhalten die Teilnehmenden nach erfolgreicher Buchung der Veranstaltung einen Hörerausweis, der als Teilnahmeberechtigung dient. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, diesen Hörerausweis mitzuführen und sich auf Verlangen eines Bevollmächtigten der Volkshochschule Mainz auszuweisen.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule verpflichtet zur Unterschrift in der entsprechenden Anwesenheitsliste. Die Teilnahme an einer Veranstaltung setzt eine vorherige Anmeldung zwingend voraus.

3. Entgelt

Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Hinterlegung in der Verwaltungssoftware. Die Volkshochschule Mainz behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programm vor.
Das Entgelt muss in voller Höhe bei der Anmeldung bezahlt werden. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Ausnahmen hiervon sind Kurse mit Ratenzahlungsplänen

und Studienreisen. In diesen Fällen ist bei der Anmeldung eine Anzahlung fällig. Weitere Zahlungstermine werden durch einen Weiterbildungsvertrag oder eine Leistungsbeschreibung mitgeteilt.
Das bereits eingezahlte Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung gegen Vorlage des Hörerausweises in voller Höhe zurückerstattet.

4. Möglichkeiten der Anmeldung

Die Volkshochschule Mainz bietet mehrere Möglichkeiten an, um sich oder eine dritte Person zu einer Veranstaltung anzumelden:

4.1 Persönliche Anmeldung

Bei einer Anmeldung im vhs-Haus ist das volle Kursentgelt in bar, per Girocard oder durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Im direkten Anschluss an die Bezahlung der gewünschten Veranstaltung wird ein persönlicher Hörerausweis erstellt, der als Zahlungsnachweis und Teilnahmeberechtigung dient. In den Ortsverwaltungen können Anmeldungen nur entgegengenommen werden, wenn gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird oder dieses der Volkshochschule Mainz bereits vorliegt (siehe Kasten).

Hörerausweis
Zentrales Dokument ist der Hörerausweis. Dieser ist nicht übertragbar. Er dient als Quittung für das eingezahlte Kursentgelt, berechtigt zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung und wird vom Finanzamt und anderen Ämtern anerkannt. Für den (fristgerechten) Rücktritt von einer Veranstaltung ist der Hörerausweis zwingend vorzulegen.
Der Hörerausweis ist an einem Veranstaltungstag auf allen nicht zuschlagspflichtigen Verkehrsmitteln (in Zügen in der 2. Klasse) im RMV-Tarifgebiet 6500 ab zwei Stunden vor und bis zu zwei Stunden nach der angegebenen Unterrichtszeit als Fahrschein für eine Hin- und Rückfahrt anerkannt. Dieses Kombi-Ticket ist nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

4.2 Schriftliche Anmeldung

Schriftliche Anmeldungen sind möglich per Briefpost (Volkshochschule Mainz, Postfach 40 64, 55030 Mainz), per Fax (06131 2625-200) oder per E-Mail (anmeldung@vhs-mainz.de). Eine schriftliche Anmeldung muss vollständige Angaben enthalten zu den Kursdaten (Kursnummer, Kursbezeichnung, Kursentgelt) und zu den persönlichen Daten des Teilnehmenden (Name, Vorname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort).

Eine schriftliche Anmeldung kann nur dann bearbeitet werden, wenn der Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat beigefügt ist oder dieses der Volkshochschule Mainz bereits vorliegt.

SEPA-Basislastschrift
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Anmeldungen mit Einzug des Kursentgeltes von einem Bankkonto nur noch dann möglich, wenn uns einmalig ein SEPA- Lastschriftmandat erteilt wird. Es ist zwingend erforderlich, hierfür unser Standardformular vollständig auszufüllen, dieses eigenhändig zu unterschreiben und im Original an die Volkshochschule Mainz zu geben. Dieses Formular findet sich im Programmbuch, auf der Homepage der Volkshochschule Mainz und ist selbstverständlich auch an unserer zentralen Anmeldung im vhs-Haus erhältlich.

Grundsätzlich wird bei einer schriftlichen Anmeldung der Hörerausweis im vhs-Haus am Empfang hinterlegt und kann dort während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Wenn der Hörerausweis zugeschickt werden soll, ist dies auf der Anmeldung zu vermerken.

Sind Lastschriften aus Gründen, die die Volkshochschule Mainz nicht zu vertreten hat (z. B. falsche Bankverbindung, falscher Kontoinhaber, nicht gedecktes Konto, erloschenes Konto oder bei Widerruf), nicht einlösbar, so sind die dadurch entstehenden Kosten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu tragen (Bearbeitungsentgelt in Höhe von jeweils 10,- €).

4.3 Internet/online-Anmeldung (www.vhs-mainz.de)

Kunden, die der Volkshochschule Mainz ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben (siehe Kasten unter Punkt 4.2), können auf der Homepage der Volkshochschule Mainz nach Anlage eines Kundenkontos Kurse ihrer Wahl buchen. Auch sind Zahlungen per PayPal / PayPal PLUS möglich. Die Hörerausweise werden zeitnah zur Buchung per Briefpost versendet.

4.4 Anmeldung mit Rechnungsstellung

Anmeldungen mit der Bitte um Rechnungsstellung sind grundsätzlich nur durch die Handlungsbevollmächtigten von Unternehmen für ihre Mitarbeiter/-innen möglich. Hierzu ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung auf dem Briefbogen des entsprechenden Unternehmens erforderlich. Der Hörerausweis wird erst nach Eingang des Rechnungsbetrages versandt.

4.5 Telefonische Anmeldungen

Kunden, die der Volkshochschule Mainz ein SEPA-Mandat erteilt haben, können sich auch telefonisch anmelden.

Grundsätzlich wird bei einer telefonischen Anmeldung der Hörerausweis im vhs- Haus am Empfang hinterlegt und kann dort während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Wenn der Hörerausweis zugeschickt werden soll, ist dies bei der Anmeldung mitzuteilen.

Widerrufsbelehrung

Teilnehmende, die Kurse der Volkshochschule Mainz per Brief, Fax, E-Mail, Telefon oder online gebucht haben, können ihre Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach dem Tag der Anmeldung, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i. V. m. Art 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: Volkshochschule Mainz, Postfach 40 64, 55030 Mainz, Telefax: 06131 2625-100, E-Mail: vhs@vhs-mainz.de.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs nach Veranstaltungsbeginn kann die Volkshochschule Mainz ein anteiliges Kursentgelt nach Maßgabe der Inanspruchnahme durch den Teilnehmenden berechnen. Überzahlte Kursentgelte sind von der Volkshochschule Mainz gegen Vorlage des Hörerausweises zu erstatten. Bankgebühren aufgrund von Lastschriftrückgaben sind von den Teilnehmenden zu tragen.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

Ende der Widerrufsbelehrung

5. Sonstige Kosten

5.1 Materialkosten

Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für notwendige Arbeitsmittel in dem ausgewiesenen Entgelt nicht enthalten.
Besorgt die Lehrkraft das für den jeweiligen Kurs erforderliche Unterrichtsmaterial, so handelt sie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. In diesem Fall wird das Materialgeld während des Kurses von der Lehrkraft eingesammelt. Etwaige Reklamationen bezüglich des Materials sind an die Lehrkraft zu richten.

5.2 Lehrbücher

Lehrbücher sind in der Regel selbstständig und auf eigene Rechnung zu beschaffen. Diese sollten erst dann gekauft werden, wenn feststeht, dass der gebuchte Kurs stattfinden wird.

5.3 Teilnahmebescheinigungen

Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme (Teilnahme an mindestens 80 Prozent der durchgeführten Unterrichtsstunden) auf schriftliche Anforderung am Ende der Veranstaltung ausgestellt.
Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, möglich.

5.4 Hörerausweisduplikate

Im Falle des Verlustes kann gegen Zahlung eines Betrages von 5,- € ein Hörerausweisduplikat erstellt werden.

5.5 Anmeldebescheinigungen

Das Entgelt für eine Anmeldebescheinigung, die zusätzlich zum Hörerausweis vor Beginn einer Veranstaltung benötigt wird, beträgt 5,- €. Soll die Anmeldung auf einem Fremdformular bescheinigt werden, so beträgt das Entgelt 10,- €.

6. Ermäßigungen

Die Volkshochschule Mainz bemüht sich um niedrige Entgelte für alle Kunden. Personen, die den MainzPass vorlegen, können für bestimmte Kurse Nachlässe eingeräumt werden. Nähere Informationen sind an unserer Anmeldung erhältlich. Weitere Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen werden nicht gewährt.

7. Rücktritt vom Vertrag

7.1 Rücktritt durch die Volkshochschule

Die Volkshochschule Mainz kann von dem Vertrag zurücktreten,

– wenn die erforderliche Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht wird; abweichend hiervon kann die Volkshochschule Mainz auf eine Absage verzichten,

wenn zwischen den Beteiligten eine Entgeltaufzahlung und/oder eine Unterrichtsverkürzung vereinbart wird. Die Kürzung erfolgt unter Beibehaltung der geplanten Inhalte und Gesamtkonzeption.
– wenn die verpflichtete Lehrkraft aus Gründen, die die Volkshochschule Mainz nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit), ausfällt und ein Ersatz nicht zur Verfügung steht.
– wenn die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen räumlichen oder technischen Kapazitäten wider Erwarten nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Für Veranstaltungen, die nicht zustande kommen, wird das eingezahlte Entgelt zurückgezahlt. Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer/-innen gegen die Volkshochschule bestehen nicht.

7.2 Rücktritt durch Teilnehmer/-innen

Die Volkshochschule Mainz behält sich vor, eine andere Lehrkraft als im Programmheft angegeben einzusetzen. Ein Dozentenwechsel berechtigt nicht zum Rücktritt.
Teilnehmer/-innen können ihren Rücktritt vom Vertrag bis spätestens zum Geschäftsschluss des dritten Werktages nach dem ersten Veranstaltungstermin schriftlich oder persönlich erklären (allgemeine Rücktrittsfrist), sofern nicht besondere Rücktrittsfristen zu beachten sind oder ein Rücktrittsverzicht vereinbart wurde.
Eine Rücktrittserklärung wird nur unter Beifügung des Hörerausweises akzeptiert. Eine Angabe von Gründen für den Rücktritt ist nicht erforderlich. Entscheidend für die Frist ist das Datum des Zugangs der Willenserklärung und des Hörerausweises im vhs-Haus.

Besondere Rücktrittsfristen:

Die vhs empfiehlt den Teilnehmenden den Abschluss einer Seminar- Rücktrittsversicherung, die unter bestimmten Bedingungen die Rücktrittskosten übernimmt. Passende Angebote finden Sie bei namhaften Versicherungen im Internet.

8. Kündigung

Grundsätzlich ist eine ordentliche Kündigung mit Eintritt der Rücktrittsfrist ausgeschlossen. Ausnahmen regeln entsprechende Weiterbildungsverträge in längerfristigen Lehrgängen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

9. Integrations(sprach)kurse und berufsbezogene Deutschkurse (DeuFöV)

Für Teilnehmer/-innen mit Berechtigung bzw. Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrations- bzw. berufsbezogenen Deutschkurs gem. DeuFöV sind besondere Anmelde- und Teilnahmebedingungen zu beachten. Maßgebend sind das Zuwanderungsgesetz, die Integrationskursverordnung bzw. die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV), jeweils in der aktuell gültigen Fassung, sowie die Trägerrundschreiben des BAMF.

10. Studienreisen

Zu jeder Studienreise erstellt die Volkshochschule Mainz eine separate Ausschreibung, in der die besonderen Anmelde- und Zahlungsmodalitäten sowie die Reiserücktrittsmöglichkeiten beschrieben sind.

11. Haftung

Die Haftung der Volkshochschule Mainz wird auf die Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Für Unfälle während einer Veranstaltung oder auf dem Wege zum oder vom Veranstaltungsort sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen aller Art übernimmt die Volkshochschule Mainz gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keinerlei Haftung. Bei EDV-Kursen wird für Hard- und Software-Fehler keine Haftung übernommen.

Die Volkshochschule Mainz übernimmt weiterhin keine Haftung, wenn aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, Glatteis, Stromausfall, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen) eine Veranstaltung oder ein Kurstag ausfällt oder abgebrochen wird. Insbesondere erfolgt keine Rückzahlung von (anteiligen) Entgelten.

Können Kurstage aus Gründen, die die Volkshochschule Mainz zu vertreten hat, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, so ist die Volkshochschule Mainz verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten. Eine (anteilige) Erstattung von Kursentgelten ist nicht möglich.

12. Urheberschutz

Es ist nicht gestattet, in den Veranstaltungen zu fotografieren, zu filmen und Softwarekopien oder Tonmitschnitte zu erstellen. Ausgeteiltes Lernmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule Mainz in keiner Weise vervielfältigt werden.

13. Datenschutz

Mit ihrer Anmeldung erklären sich die Teilnehmer/-innen an vhs-Veranstaltungen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, soweit diese für interne

Verwaltungszwecke erforderlich ist. Die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird zugesichert. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzbestimmungen.

14. Hausordnung

Die am jeweiligen Unterrichtsort geltende Hausordnung ist zu beachten. Das Rauchen ist in allen Gebäuden und Gebäudeteilen der Volkshochschule Mainz nicht gestattet.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.

16. Streitschlichtung

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Mainz wird als vertraglicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Teilnahmevertrag vereinbart.

18. Weitere Hinweise

Kontaktdaten (freiwillige Angabe)
Bei einem Kursausfall oder einer Verlegung informieren wir Sie gerne per SMS oder E-Mail. Hierfür benötigen wir Ihre entsprechenden Kontaktdaten. Bitte lassen Sie uns diese bereits bei der Kursanmeldung zukommen.

– Dauer einer Unterrichtsstunde
In der Regel umfasst eine Unterrichtsstunde 45 Minuten.

– Rückfragen
Bei Rückfragen jeder Art geben Sie bitte die Veranstaltungsnummer an.

– vhs-Gutscheine – eine gute Geschenkidee !
Geschenkgutscheine sind bereits ab 10,- € im vhs-Haus erhältlich. Geschenkgutscheine gelten fünf Jahre ab Ausstellungsdatum. Mit Geschenkgutscheinen können auch niedrigere Kursgebühren als der Gutschein-Wert bezahlt werden. In diesen Fällen erhalten Sie einen neuen Gutschein über den Restbetrag. Eine Erstattung der Gutscheine in bar, auch teilweise, ist nicht möglich.

– Förderung durch das Job-Center bzw. die Agentur für Arbeit
Die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen kann im Einzelfall ganz oder teilweise gefördert werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Volkshochschule Mainz unter Telefon 06131 2625-110.

– Programmänderungen
Die Volkshochschule Mainz behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programm vor. Diese sind der Tagespresse, der vhs-Homepage und den Aushängen im vhs-Haus zu entnehmen.

– Gleichartigkeit von Präsenz- und Onlinestunden
Die Volkshochschule Mainz behält sich vor, Präsenzunterricht durch Onlineunterricht zu ersetzen.
Die Onlinestunden sind den Präsenzstunden wertgleich.