In der heutigen dynamischen Arbeitswelt, die zunehmend vom Bewusstsein für die Gesundheit und dem Wohlbefinden der Mitarbeitenden geprägt ist, hat das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) einen großen Stellenwert erlangt. Als systematischer Prozess, verankert im Sozialgesetzbuch IX, dient das BEM dazu, Mitarbeitende nach längerer Arbeitsunfähigkeit erfolgreich in den Arbeitsprozess zurückzuführen oder bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit unterstützend zur Seite zu stehen, um weitere Fehlzeiten zu vermeiden. Dabei stehen die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, die Prävention zukünftiger Arbeitsunfähigkeiten und die langfristige Sicherung des Arbeitsplatzes im Vordergrund.
Dieser Bildungsurlaub richtet sich sowohl an Personen, die ihre Qualifikation erweitern möchten, als auch an Unternehmen, die im Rahmen des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes diesen Kurs als unverzichtbares Instrument zur Förderung der Teilnehmenden sowie als Beitrag zur Mitarbeitergesundheit und zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit betrachten. Denn ein erfolgreiches BEM ist untrennbar mit der Kompetenz und dem Engagement der beteiligten Mitarbeitenden in der Personalabteilung verbunden. Geschulte Mitarbeitende sind der Schlüssel zu einem funktionierenden Prozess: Sie gewährleisten die korrekte Durchführung des BEM-Verfahrens, entwickeln individuelle Lösungen, koordinieren die Zusammenarbeit aller Beteiligten, vermeiden Konflikte und schaffen Vertrauen bei den Mitarbeitenden.
Dieser Lehrgang, der im Rahmen eines Bildungsurlaubs angeboten wird, umfasst ein breites Spektrum an Inhalten – von den rechtlichen Grundlagen über Kommunikationsstrategien bis hin zur Gesprächsführung.
Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in RLP empfehlen wir vor der Anmeldung zu prüfen, ob die Weiterbildung durch das Förderprogramm
QualiScheck gefördert werden kann.
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Anerkennung als Bildungsfreistellungsmaßnahme zur Vorlage beim Arbeitgeber - Rheinland-PfalzDownload:
Anerkennung als Bildungsfreistellungsmaßnahme zur Vorlage beim Arbeitgeber - Hessen