Vorweggenommene Erbfolge von (privaten) Immobilien

Kursnr.
XH15247
Beginn
Sa., 07.03.2026, 11:00 - 12:30 Uhr
Dauer
1 Termin
Entgelt
14,00 €
Unter einer vorweggenommenen Erbfolge wird eine Vermögensübertragung unter Lebenden (i. d. R. von Immobilien) verstanden, um bereits zu Lebzeiten das Vermögen des späteren Erblassers zu verteilen. Ziel ist dabei vor allem, die steuerlichen Freibeträge auszuschöpfen, um die Nachkommen nicht unnötig mit Erbschaftsteuer zu belasten und gleichzeitig die lebzeitigen Interessen des Schenkers zu wahren. Weitere Gründe für eine vorweggenommene Erbfolge können u. a. die Vermeidung eines Sozialhilferegresses für den Fall der Pflegebedürftigkeit des späteren Erblassers und die Versorgung des Schenkers sein.
Mit diesem Vortrag möchte Dana Freber Ihnen das Wissen mit an die Hand geben, um selbst einschätzen zu können, ob Ihre Nachkommen mit Erbschaftsteuer belastet werden. Anhand eines Beispielfalles werden Möglichkeiten aufgezeigt, durch die die Steuerlast erheblich vermindert oder gar ganz vermieden werden kann, und erörtert, warum im Vorhinein der Übertragung eine Immobilienbewertung durch den/die Steuerberater/-in sinnvoll ist.

Kursort

C 1.01; vhs-Haus
Karmeliterplatz 1
55116 Mainz

Kurstermine

Anzahl: 1
Datum

07.03.2026

Uhrzeit

11:00 - 12:30 Uhr

Ort

Karmeliterplatz 1, Innenstadt; vhs-Haus; C; 1.01