Neben der Online-Anmeldung bietet die Volkshochschule Mainz weitere Möglichkeiten an, um sich oder eine dritte Person zu einer Veranstaltung anzumelden:
Bei einer Anmeldung im vhs-Haus ist das volle Kursentgelt in bar, per Girocard oder durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Im direkten Anschluss an die Bezahlung der gewünschten Veranstaltung wird ein persönlicher Hörerausweis erstellt, der als Zahlungsnachweis und Teilnahmeberechtigung dient. In den Ortsverwaltungen können Anmeldungen nur entgegengenommen werden, wenn gleichzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird oder dieses der Volkshochschule Mainz bereits vorliegt.
vhs-Haus
Karmeliterplatz 1
Telefon: 06131 2625-0
Fax: 06131 2625-100
E-Mail: vhs@vhs-mainz.de
Internet: www.vhs-mainz.de
Anmeldezeiten:
– Montag bis Freitag 8.30-20.00 Uhr
– abweichend hiervon an Ferientagen der Volkshochschule Mainz:
Montag bis Freitag 8.30-16.00 Uhr
Schriftliche Anmeldungen sind möglich per Briefpost (Volkshochschule Mainz, Postfach 40 64, 55030 Mainz), per Fax (06131 2625-200) oder per E-Mail (anmeldung@vhs-mainz.de). Eine schriftliche Anmeldung muss vollständige Angaben enthalten zu den Kursdaten (Kursnummer, Kursbezeichnung, Kursentgelt) und zu den persönlichen Daten des Teilnehmenden (Name, Vorname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort).
Eine schriftliche Anmeldung kann nur dann bearbeitet werden, wenn der Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat beigefügt ist oder dieses der Volkshochschule Mainz bereits vorliegt.
Das Anmeldeformular finden Sie hier:
Grundsätzlich wird bei einer schriftlichen Anmeldung der Hörerausweis im vhs-Haus am Empfang hinterlegt und kann dort während der Öffnungszeiten abgeholt werden. Wenn der Hörerausweis zugeschickt werden soll, ist dies auf der Anmeldung zu vermerken.
Kunden, die der Volkshochschule Mainz ein SEPA-Mandat erteilt haben, können sich
auch telefonisch anmelden.
Grundsätzlich wird bei einer telefonischen Anmeldung der Hörerausweis im vhs-Haus
am Empfang hinterlegt und kann dort während der Öffnungszeiten abgeholt werden.
Wenn der Hörerausweis zugeschickt werden soll, ist dies bei der Anmeldung
mitzuteilen.
Anmeldungen mit der Bitte um Rechnungsstellung sind grundsätzlich nur durch die Handlungsbevollmächtigten von Unternehmen für ihre Mitarbeiter/-innen möglich. Hierzu ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung auf dem Briefbogen des entsprechenden Unternehmens erforderlich. Der Hörerausweis wird erst nach Eingang des Rechnungsbetrages versandt.